PSA Sicherheit: Was bedeudet das für einen Allergiker?

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PSA Sicherheit bedeutet mehr Schutz für Arbeitnehmer. Allergiker haben es aber schwer. Worauf Sie achten müssen, sagen wir hier.PSA Sicherheit: Sie soll Angestellte vor schädlichen Einflüssen am Arbeitsplatz schützen. Aber was, wenn sie selbst das Problem ist? Welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer/-in?

PSA Sicherheit: Schutzausrüstung für die Beschäftigten

Das Arbeitsschutzgesetz kennt viele Fachbegriffe, darunter auch den der PSA Sicherheit.

PSA steht für „persönliche Schutzausrüstung“, welche dafür sorgen soll, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor den schädlichen Einwirkungen, die dort auftreten, geschützt sind.

Verschiedene Schutzmaßnahmen gehören dazu, diese werden am Körper getragen oder sollen ein bestimmtes Körperteil schützen. Beispiele dafür sind Gesichtsschutzschirme oder Sicherheitsschuhe.

Das Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung kennt aber auch noch Schutzhelme und Schilde, Gehörschutzmittel, Schutzhandschuhe, Auffanggurte oder auch Stechschutzkleidung.

Die Schutzausrüstung, die im Beruf zum Einsatz kommt, unterliegt dem Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, sie muss sich am Produktsicherheitsgesetz orientieren. Maßgeblich ist hier vor allem die 8. Verordnung über die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen.

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vor, dass die PSA Sicherheit und Gesundheit schützen soll, wenn alle übrigen Schutzmaßnahmen technischer und arbeitsorganisatorischer Natur nicht ausreichend wirken bzw. die Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Bestehen dann immer noch Restgefahren, muss die PSA zum Einsatz kommen, wobei diese der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss. Arbeitnehmer/-innen hingegen sind verpflichtet, diese Ausrüstung auch zu tragen. Zuwiderhandlungen können abgemahnt werden.

Der Arbeitgeber hat bezüglich der PSA Sicherheit zahlreiche Pflichten einzuhalten:

  • trägt Sorge für den Zustand der PSA
  • muss dafür sorgen, dass die PSA regelmäßig kontrolliert, repariert oder ausgetauscht wird
  • muss für hygienische Einwandfreiheit sorgen
  • hat sicherzustellen, dass hautnahe Schutzausrüstungen einer festen Person zuzuordnen sind
  • muss vor der Vergabe persönlicher Schutzausrüstungen alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten anwenden
  • soll eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (lassen)

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes und zur PSA Sicherheit ist maßgeblich dafür, welche Schutzmaßnahmen eingeleitet werden müssen, denn daraus ergibt sich das Gefahrenpotenzial, das für die Angestellten von größter Wichtigkeit ist.

Die eingeleiteten Maßnahmen müssen dokumentiert werden, außerdem soll die aktuelle Gefährdungssituation immer wieder überprüft werden.

Wichtig: Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nach und enthält er die Sicherheitsausrüstung vor, kann er dafür haftbar gemacht werden.

Bei einem nachgewiesenen Personenschaden kann dieser in die Millionenhöhe gehen! Es ist also längst nicht damit getan, einfach eine hochwertige Büroausstattung für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin vorzusehen. Vielmehr sollte das Arbeitsschutzgesetz vorrangig betrachtet werden, denn die hier enthaltenen Verordnungen und Verweise auf derlei Verordnungen weisen den Weg zu einem sicheren Unternehmen.

In dem Zuge, wie Allergien zunehmen, steigt natürlich auch deren Anteil bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Doch natürlich lassen sich die Auswirkungen der Allergien am Arbeitsplatz nicht gänzlich ausblenden, denn es ist sogar möglich, dass Sie auf die Sicherheitsausrüstung reagieren.

In dem Zuge, wie Allergien zunehmen, steigt natürlich auch deren Anteil bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Doch natürlich lassen sich die Auswirkungen der Allergien am Arbeitsplatz nicht gänzlich ausblenden, denn es ist sogar möglich, dass Sie auf die Sicherheitsausrüstung reagieren. (#01)

PSA Sicherheit: Arbeiten mit Allergien

In dem Zuge, wie Allergien zunehmen, steigt natürlich auch deren Anteil bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Doch natürlich lassen sich die Auswirkungen der Allergien am Arbeitsplatz nicht gänzlich ausblenden, denn es ist sogar möglich, dass Sie auf die Sicherheitsausrüstung reagieren.

Außerdem kommen Sie am Arbeitsplatz mit verschiedenen Stoffen in Kontakt, die die Atemwege oder die Haut reizen können.

  • Sie atmen Staub durch Mehl oder Futtermittel ein,
  • sie kommen mit chemischen Mitteln in Kontakt (Labor, Lebensmittelzubereitung, Pharmazie)
  • oder Sie reagieren auf Kunststoffe allergisch.

Nicht nur, dass Allergien am Arbeitsplatz sehr unangenehm und lästig sein können, belasten sie auf Dauer die Gesundheit, denn das Immunsystem wird stets zu Höchstleistungen veranlasst, solange Sie dem allergieauslösenden Stoff ausgesetzt sind. Das setzt den gesamten Körper unter Stress.

Kann der Arbeitgeber nicht dafür sorgen, dass das allergieauslösende Mittel von Ihrem Arbeitsplatz entfernt wird oder Sie mit der betreffenden Chemikalie oder dem Kunststoff nicht mehr in Kontakt kommen, sind Sie für diesen Arbeitsplatz ungeeignet.

Allergische Haut- und Atemwegserkrankungen haben mittlerweile ihren Platz auf der Liste der Berufskrankheiten gefunden und so tauchen Bäckerasthma oder verschiedene Hauterkrankungen dort auf. Die Verordnung für Berufskrankheiten fasst diese Erkrankungen unter der Nummer 4301 zusammen.

Möglich ist es, Allergien mit bestimmten Medikamenten und Arzneimitteln zu begegnen, leider bewirken diese oft eine erhöhte Müdigkeit und sind aus diesem Grund für den Einsatz am Arbeitsplatz nicht geeignet

Die Aufgaben des Unternehmers

Der Unternehmer hat eine Gefährdungsbeurteilung durchführen zu lassen und muss sich dabei an den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes orientieren. Auch die Biostoffverordnung kommt hier zum Tragen. Um einen umfassenden Arbeitnehmerinnenschutz zu gewährleisten, sind auch Gespräche mit den Betroffenen wichtig, außerdem muss der Arbeitsplatz genau in Augenschein genommen werden.

Teilweise wird ein Biomonitoring nötig, wobei bestimmte Personengruppen wie Schwangere und Stillende besonders berücksichtigt werden müssen. Erst nach einer umfassenden Analyse und Dokumentation der Ergebnisse können geeignete Maßnahmen festgelegt werden. Wichtig ist in jedem Fall, dass Gefahrstoffe gekennzeichnet werden und dass Beschäftigte Sicherheitsdatenblätter einsehen können. Sie müssen die Möglichkeit haben, sensibilisierende Stoffe zu erkennen.

Allergieauslösende Stoffe sollen so wenig wie möglich angewendet werden, außerdem ist ein umfassendes Be- und Entlüftungskonzept zu erstellen. Maßnahmen gibt es viele, doch letzten Endes müssen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die allergisch auf Stoffe am Arbeitsplatz reagieren, eine PSA tragen oder an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden.

Dabei stellt sich auch die Frage, wie gesund die persönliche Sicherheitsausrüstung sein muss und welchen Einfluss die darin enthaltenen Stoffe auf Allergiker/-innen haben.

Der Unternehmer hat eine Gefährdungsbeurteilung durchführen zu lassen und muss sich dabei an den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes orientieren.

Der Unternehmer hat eine Gefährdungsbeurteilung durchführen zu lassen und muss sich dabei an den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes orientieren.(#02)

PSA Sicherheit: Gesunde Ausrüstung ist gefragt

Im Rahmen von Überprüfungen am Arbeitsplatz fallen viele Fachbegriffe, so manche Verordnung wird zitiert. Doch was hilft das alles, wenn sich der Arbeitnehmerinnenschutz nicht auf die persönliche Sicherheitsausstattung erstreckt?

  • Wenn der Arbeitnehmer oder die Mitarbeiterin auf einen Stoff reagiert, der in der Ausrüstung enthalten ist?
  • Auch Gesichtsschutzschirme können allergieauslösende Stoffe enthalten, Sicherheitsschuhe zu echten Problemen führen.
  • Nun stellt sich die Frage, wie gesund die Ausrüstung sein muss, damit sie im wahrsten Sinne des Wortes tragbar ist?

Wichtig zu wissen: Die PSA kann je nach Herstellungsverfahren und verwendeten Materialien Schadstoffe enthalten.

Maßgeblich sind die Richtlinie für den Binnenmarkt 89/686/EWG und der Verordnungsentwurf der EU zu PSA. Sie geben vor, dass die Werkstoffe, aus denen die Schutzausrüstungen gefertigt werden, keine schädlichen Auswirkungen haben dürfen.

Das gilt auch für die Zersetzungsprodukte aus den Gegenständen. Wenn PSA Sicherheit und Gesundheit verbessern soll, so ist das eigentlich selbstverständlich, doch leider sieht das in der Praxis oft anders aus.

Die Prävention von Allergien und schädlichen Auswirkungen am Arbeitsplatz sieht vor, dass das Minimierungsgebot angewendet wird. Das heißt, dass der Kontakt mit schädlichen Stoffen so kurz wie möglich sein muss, wobei hier der Kontakt der Schutzausrüstungen mit verschiedenen Stoffen im Herstellungsprozess gemeint ist. Ist das gewährleistet, argumentieren die Hersteller mit dem aktuellen Stand der Technik, was ebenso viel- wie nichtssagend ist.

Man denke hier an das Beispiel Chrom bzw. Chromat, welches beim Gerben und Färben von Leder verwendet wird. Dieses Chrom kann in den Körper des Menschen, der die Sicherheitsausrüstung aus Leder (z. B. Arbeitsschuhe) trägt, diffundieren, wenn das Leder mit Schweiß oder kalkhaltigen Stoffen in Kontakt kommt. Chromat sollte daher in PSA nicht vorkommen, was aber immer noch der Fall ist.

Lediglich einige hochwertige Anbieter von Naturkleidung haben sich darauf spezialisiert, Chrom bei der Herstellung von Leder zu meiden. Dabei handelt es sich aber um normale Schuhe und Alltagskleidung, die nichts mit Sicherheitsschuhen oder PSA zu tun haben. Das bedeutet, dass geringe Mengen an Chromat vorkommen können, wobei selbst diese sehr niedrigen Konzentrationen schädlich für Allergiker sein können.

Die Normung kennt hier eine „tolerierte Konzentration“, die die Nachweisgrenze nicht überschreitet. Folglich sind beispielsweise die genannten Sicherheitsschuhe „gesund“, lassen aber dennoch geringe Mengen Chromat in den Körper des Allergikers diffundieren.

Dieser reagiert darauf mit den typischen Allergiekennzeichen und zeigt beispielsweise einen sich vergrößernden Hautausschlag mit starkem Juckreiz. Die Forderung, die Prüfverfahren zu verschärfen und „allergikergerecht“ werden zu lassen, steht immer noch im Raum.

PSA Sicherheit und Gesundheit erhöhen: DMFA in Handschuhen

Für alle, denen DMFA nichts sagt: Hierbei handelt es sich um N,N-Dimethylformamid, welches sich in Handschuhen befindet, die mit Polyurethan beschichtet sind. DMFA wirkt nicht nur allergieauslösend, sondern ist ein nachweislich toxisch auf die Leber und auf ungeborenes Leben wirkender Stoff, der darüber hinaus direkt über die Haut aufgenommen wird. Da nun aber jeder Handschuhe ohne „Unterhandschuhe“ trägt, kommt DMFA natürlich auch sofort mit der Haut in Kontakt.

Die Technischen Regel für Gefahrstoffe sehen in Deutschland vor, dass in Handschuhen mit einer Polyurethan-Beschichtung höchstens 10 mg DMFA pro Kilogramm des Handschuhmaterials vorkommen dürfen. Zusätzlich darf kein DMFA freigesetzt werden. Ein wirkliches Messverfahren gibt es dafür allerdings noch nicht und außerdem ist kein Grenzwert in der EN 420 vorgesehen.

Bisher wird ein Grenzwert erwogen, dieser ist allerdings deutlich höher als der von den Technischen Regeln geforderte Wert. Schwangere sind dabei bislang nicht berücksichtigt.

Dieses Beispiel zeigt, dass die Themen PSA Sicherheit und Gesundheit zwar relevant sind, aber im alltäglichen Leben noch nicht genügend beachtet werden. Die Forderungen sind widersprüchlich und die Messverfahren längst noch nicht ausgereift genug.

Gern klären die gesetzlichen Unfallversicherer auf und teilen mit, welche Möglichkeiten zur Allergieprävention am Arbeitsplatz bestehen.

Gern klären die gesetzlichen Unfallversicherer auf und teilen mit, welche Möglichkeiten zur Allergieprävention am Arbeitsplatz bestehen.(#03)

Das können Allergiker/-innen tun

Gern klären die gesetzlichen Unfallversicherer auf und teilen mit, welche Möglichkeiten zur Allergieprävention am Arbeitsplatz bestehen.

Allerdings ist es im Einzelfall nicht immer möglich, sämtlichen Allergenen auf die Spur zu kommen bzw. diese zu meiden. Vor allem dann, wenn die ausgeübte Tätigkeit eine bestimmte Sicherheitsausrüstung erfordert, auf die der einzelne Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin aber allergisch reagiert, wird es schwer, dem Job noch nachzukommen.

Möglich ist es, den Arbeitgeber um eine Versetzung zu bitten und so dem allergieauslösenden Stoff aus dem Weg zu gehen. Der Arbeitgeber muss nach Möglichkeiten suchen, die Angestellten zu schützen, braucht dafür aber ein ärztliches Attest.

Die Allergie muss nachweisbar vorhanden sein! Was aber, wenn das nichts hilft und es im Unternehmen keine Position gibt, die den Fähigkeiten der Betroffenen oder des Betroffenen entsprechen und bei denen es möglich ist, den Allergenen aus dem Weg zu gehen? Im Sinne der eigenen Gesundheit bleibt dann meist nur, sich einen anderen Job zu suchen.

Liegt eine nachgewiesene Berufskrankheit vor, können Gelder durch die gesetzliche Unfallversicherung einberechnet werden, denn diese unterstützt Arbeitnehmer/-innen nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Berufskrankheiten. Der Weg bis zur Anerkennung einer Allergie als Berufskrankheit ist aber schwer, denn nicht jede Allergie gilt auch als Berufskrankheit.

Wichtig ist auf jeden Fall, die Allergie bestmöglich zu dokumentieren.

  • Schreiben Sie auf, wann Sie besonders geplagt sind und mit welchen Stoffen Sie in diesem Zusammenhang zu tun haben.
  • Tragen Sie einen Gesichtsschutz und leiden direkt nach dem Aufsetzen desselben unter Atemproblemen, dürfte der Fall klar sein und Sie reagieren allergisch auf den Schutz.
  • Eine Möglichkeit wäre, den Schutz einer anderen Marke zu testen, denn nicht immer sind die gleichen Materialien verwendet worden.
  • Ansonsten hilft hier wieder nur die Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder ein genereller Jobwechsel im Sinne der eigenen Gesundheit.

Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: rawf8 -#01: Lano Lan -#02:  LightField Studios  -#03: Matva

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