Vereinbarungen für 2024 getroffen: Krankenhausentgelte und weitere Regelungen

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Am 6. November 2023 haben sich die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene auf den Entgeltkatalog für Krankenhäuser für das Jahr 2024 geeinigt. Dieser Katalog enthält die Fallpauschalen (DRG) und ist eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Jahr. Somatische und psychosomatische Krankenhäuser profitieren von einer Finanzierung von über 65 Milliarden Euro. Zusätzlich wurde der Pflegeerlöskatalog 2024 vereinbart, der weitere 20 Milliarden Euro für die Finanzierung der Pflegepersonalkosten sicherstellt.

Selbstverwaltungspartner einigen sich auf weitere Vergütungsregelungen

Neben den beiden Katalogen wurden auch weitere wesentliche Vereinbarungen über Vergütungsregelungen getroffen. Sowohl für den DRG-Bereich als auch für den Psych-Bereich wurden Veränderungswerte für 2024 und Tariferhöhungsraten für 2023 als entscheidende Faktoren für die Preisfestlegungen festgelegt. Der Veränderungswert im DRG-Bereich beträgt +5,13% und spielt damit eine wichtige Rolle bei der Steigerung der Basisfallwerte im Jahr 2024. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie beispielsweise den erstmaligen Hybrid-DRGs im Jahr 2024 und den Auswirkungen auf den DRG-Katalog, konnte das gesamte Vergütungssystem für 2024 vereinbart werden. Damit sind die Grundlagen für weitere Verhandlungen auf Landesebene und Budgetverhandlungen auf Krankenhausebene gelegt.

Selbstverwaltung geht mit gutem Beispiel voran bei Krankenhausfinanzierung

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, hebt die Relevanz der Einigung für die Finanzierung von Behandlungen und Operationen in Krankenhäusern im kommenden Jahr hervor. Die Selbstverwaltungspartner haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, gemeinsam Lösungen zu finden, während die Bundesländer ihre Verantwortung für die ausreichende Finanzierung der notwendigen Investitionen bisher nicht ausreichend wahrnehmen.

Trotz der schwierigen Vorzeichen haben die Selbstverwaltungspartner ihre Aufgabe und Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems erfüllt, wie Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, feststellt.

Laut Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, haben die Partner eine tragfähige Lösung für die Vergütung der Krankenhäuser im nächsten Jahr gefunden, obwohl die Krankenhausreform bevorsteht.

Pflegepersonalkosten seit Januar 2020 nicht mehr in DRG-Kalkulation

Der DRG-Fallpauschalenkatalog legt das Verhältnis der Vergütungen für verschiedene Behandlungsfälle anhand von Relativgewichten fest. Die Höhe der Vergütung, die mit den Krankenkassen vereinbart wird, hängt in hohem Maße von den Basisfallwerten ab, die in den Bundesländern festgelegt werden. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Kosten für das Pflegepersonal nicht mehr in die klassische DRG-Fallkostenkalkulation einbezogen. Stattdessen werden die pflegespezifischen Kosten über DRG-bezogene Tagessätze finanziert.

Einigung auf Krankenhausentgelte ermöglicht sichere Finanzierung von Behandlungen und Operationen

Die Einigung auf die Krankenhausentgelte für das Jahr 2024 stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Finanzierung von Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern sicherzustellen. Die Selbstverwaltungspartner haben ihre Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems wahrgenommen und eine tragfähige Lösung gefunden. Nun liegt es an der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu gestalten und für Stabilität im Reformprozess zu sorgen. Insgesamt ist die Einigung ein positives Signal für die Patientenversorgung und die Krankenhäuser in Deutschland.

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