Potente Allergene in Kosmetika werden abgewertet

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Menschen mit Duftstoffallergien können sich auf eine neue EU-Verordnung freuen, die ab Juli 2023 in Kraft tritt. Kosmetikhersteller werden dann verpflichtet sein, insgesamt 80 allergene Duftstoffe auf ihren Verpackungen anzugeben, im Vergleich zu den bisherigen 24. Dies ermöglicht es Betroffenen, Produkte mit potenziell irritierenden Duftstoffen zu meiden. Allerdings müssen wir noch etwas Geduld haben, da Produkte, die bereits deklarationspflichtige Duftstoffe enthalten, noch einige Jahre lang auf dem Markt bleiben dürfen.

Schutz für Allergiker: Erweiterte Deklarationspflicht für Duftstoffe in Kosmetika

Leave-on“-Produkte wie Kosmetika, die auf der Haut oder den Haaren verbleiben, müssen allergene Duftstoffe angeben, sofern diese eine Konzentration von mehr als 0,001 % haben. Bei Produkten, die abgespült werden, greift die Deklarationspflicht erst ab einer Konzentration von mehr als 0,01 %.

Deklarationspflicht für Duftstoffe seit 2005 – Hilfe für Betroffene

Bei etwa vier Prozent der europäischen Bevölkerung treten Duftstoffallergien auf, die sich durch Symptome wie Juckreiz, Knötchen, Bläschen oder entzündliche Rötungen der Haut äußern. Eine Sensibilisierung gegenüber bestimmten Duftstoffen kann bereits bei geringen Konzentrationen auftreten, weshalb es wichtig ist, diese Allergene zu erkennen und zu vermeiden. Seit 2005 müssen bestimmte Duftstoffe deklariert werden, was den Betroffenen zumindest teilweise hilft.

Allergene Duftstoffe in Kosmetika um zwei Noten abgewertet

Einige Duftstoffe, wie Isoeugenol, Cinnamal, Eichenmoosextrakt und Baummoos-Extrakt, sind besonders starke Allergene und können bereits in kleinen Mengen zu einer Sensibilisierung führen. Kosmetika, die diese Verbindungen enthalten, werden in Tests um zwei Noten abgewertet. Es gibt jedoch auch mäßig potente Allergene wie Hydroxycitronellal oder Cinnamylalkohol, die ebenfalls in Tests abgewertet werden.

Allergenliste: Geraniol und Citronellol als Ausnahme aufgeführt

Geraniol und Citronellol sind Duftstoffe, die zwar deklarationspflichtig sind, aber selten allergische Reaktionen auslösen. Sie werden in Tests nicht abgewertet, was darauf hindeutet, dass sie für die meisten Menschen unbedenklich sind. Trotzdem werden sie in den Testtabellen für Allergiker aufgeführt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, alle deklarationspflichtigen Duftstoffe zu überprüfen. Für die meisten Menschen sind Geraniol und Citronellol gut verträglich.

Deklarationspflichtige Duftstoffe: Lyral und Lilial gestrichen

Die Duftstoffe Lyral und Lilial, die aufgrund ihrer starken allergisierenden Wirkung bekannt sind, sind mittlerweile verboten und daher nicht mehr als deklarationspflichtige Duftstoffe aufgeführt. Dieser Schritt wurde unternommen, um das Risiko allergischer Reaktionen bei Verbrauchern zu reduzieren und ihre Gesundheit zu schützen.

Erleichterung für Allergiker: EU-Verordnung kennzeichnet 80 allergene Duftstoffe

Die ab Juli 2023 gültige EU-Verordnung bietet Menschen mit Duftstoffallergien zahlreiche Vorteile. Durch die erweiterte Deklarationspflicht von insgesamt 80 allergenen Duftstoffen auf Kosmetikprodukten wird es für Betroffene einfacher, diese Stoffe zu erkennen und zu meiden. Dies ermöglicht eine effektive Reduzierung oder Vermeidung von allergischen Reaktionen.

Trotz der Übergangszeit, in der Produkte mit deklarationspflichtigen Duftstoffen noch verkauft werden dürfen, ist die neue Verordnung eine wichtige Maßnahme zum Schutz von Menschen mit Duftstoffallergien. Durch die erweiterte Deklarationspflicht werden insgesamt 80 allergene Duftstoffe auf den Verpackungen angegeben, was Betroffenen dabei hilft, diese Stoffe zu erkennen und zu meiden. Dies kann zu einer Verringerung allergischer Reaktionen führen und das allgemeine Wohlbefinden verbessern.

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