Schwächen im aktuellen Referentenentwurf kritisiert

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Die Private Krankenversicherung (PKV) unterstützt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu verbessern. Allerdings erkennt der Verband deutliche Schwachstellen im aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), die das positive Ergebnis der Reform gefährden könnten.

PKV sieht keine Garantie für flächendeckende Versorgung durch Vorhaltevergütung

Die geplante Vorhaltevergütung wird von der PKV als zentraler Kritikpunkt angesehen, da sie zu neuen Fehlanreizen und zusätzlicher Bürokratie führen könnte. Die Vergütung löst jedoch keine der bestehenden Probleme in der stationären Versorgung und könnte den Krankenhäusern falsche Anreize bieten. Zudem wird betont, dass die Vorhaltevergütung keine Garantie für eine flächendeckende Versorgung darstellt. Spezialisierte Kliniken könnten zukünftig weniger Patienten aufnehmen, da sie das Geld auch ohne diese Tätigkeit erhalten. Der PKV-Verband schlägt daher vor, den Umfang der Vorhaltefinanzierung auf 20 Prozent zu reduzieren, wie es von der wissenschaftlichen Kommission vorgeschlagen wird.

PKV lehnt Beteiligung an Schließungskosten des Transformationsfonds ab

Die PKV äußert Bedenken bezüglich der Finanzierung des Bundesanteils des Transformationsfonds in Höhe von 25 Milliarden Euro. Die Verwendung von Beitragsgeldern der Versicherten wird als problematisch angesehen, da die Krankenhaus-Struktur eine Aufgabe der Länder ist und daher aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Insbesondere die Beteiligung an Schließungskosten wird von der PKV abgelehnt, da dies zu Verfassungsklagen führen könnte.

PKV-Verband verlangt Einflussnahme auf Krankenhausreform

Die Private Krankenversicherung (PKV) spielt eine entscheidende Rolle in der stationären Versorgung in Deutschland. Mit mehr als 8,7 Millionen Vollversicherten und 6,5 Millionen Zusatzversicherungen für Wahlleistungen im Krankenhaus ist sie ein bedeutender Kostenträger. Trotz dieser Bedeutung wird ihre angemessene Beteiligung bei wichtigen Informationsflüssen und Entscheidungsprozessen im aktuellen Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Um eine erfolgreiche Umsetzung der Reform und eine effektive Einführung neuer Finanzierungswege sicherzustellen, ist eine gerechte Einbindung des PKV-Verbands bzw. seiner Landesausschüsse unerlässlich.

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz: PKV beklagt Schwachstellen

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird von der Bundesregierung als Mittel betrachtet, um die Qualität und Effizienz der stationären Versorgung zu erhöhen. Jedoch hat der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, der das KHVVG umsetzen soll, einige Schwächen, die von der Private Krankenversicherung (PKV) kritisiert werden. Insbesondere die geplante Vorhaltevergütung und die Finanzierung des Transformationsfonds sind Anlass zur Sorge. Die PKV fordert außerdem eine angemessene Beteiligung in wichtigen Entscheidungsprozessen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Bedenken bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzentwurfs berücksichtigt werden, um eine erfolgreiche und nachhaltige Krankenhausreform zu gewährleisten.

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