Regelungen wirkungslos: Preise für Arzneimittel nicht effektiv begrenzt

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Das Wissenschaftliche Institut der AOK (Wido) hat herausgefunden, dass die Ausgaben für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung im letzten Jahr einen neuen Höchststand erreicht haben. Im Vergleich zu vor zehn Jahren sind die Ausgaben um 88 Prozent gestiegen. Interessanterweise sind es vor allem patentgeschützte Medikamente, die für die steigenden Kosten verantwortlich sind, obwohl sie nur einen kleinen Teil der Versorgung abdecken.

Wachsender Markt: Ausgaben für patentgeschützte Medikamente auf Rekordniveau

Die Ausgaben für patentgeschützte Medikamente in der gesetzlichen Krankenversicherung betrugen im vergangenen Jahr 27,8 Milliarden Euro. Im Vergleich zu vor zehn Jahren haben sich die Kosten verdoppelt. Allerdings deckten diese Medikamente nur 6,8 Prozent der Versorgung ab, während es 2013 noch rund zwölf Prozent waren.

Preissteigerungen bei Verordnungen treiben Kosten für Arzneimittel

Die Ausgaben für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung sind in den letzten zehn Jahren um etwa 88 Prozent gestiegen. Im Vergleich dazu hat sich die Anzahl der Arzneiverordnungen nur um 12,6 Prozent erhöht. Der gestiegene Preis pro Verordnung ist maßgeblich für den Kostenanstieg verantwortlich.

Steigende Preise für Medikamente belasten Gesundheitssystem

Im Dezember 2022 stieg der durchschnittliche Preis für ein verschreibungspflichtiges Fertigmedikament auf rund 1760 Euro an, während er im Vorjahresmonat nur rund 1260 Euro betragen hatte. Bei patentgeschützten Arzneimitteln lag der Durchschnittspreis im Dezember 2022 sogar bei rund 20.600 Euro, während er ein Jahr zuvor etwa 14.290 Euro betragen hatte.

Helmut Schröder, der Geschäftsführer von Wido, betont, dass der langjährige Trend steigender Kosten für patentgeschützte Medikamente bei gleichzeitig geringerer Versorgung sich auch im vergangenen Jahr fortgesetzt hat. Auch für dieses Jahr ist keine Trendumkehr zu erwarten, sondern es ist mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen.

Nutzenbewertung und Verhandlungen begrenzt wirksam bei Preisgestaltung

Trotz des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts von 2011 konnten die Regelungen zur frühen Nutzenbewertung und den Verhandlungen über Erstattungsbeträge bei neuen Arzneimitteln den Anstieg der Preise nicht effektiv begrenzen, wie Schröder betont.

Der hohe Anteil von patentgeschützten Medikamenten an den Ausgaben verdeutlicht die Notwendigkeit von Maßnahmen, um die Preise zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die Patienten ausreichend versorgt werden.

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