OGH: Generali-Klausel zur Ablehnung von COVID-19-Rechtsstreitigkeiten undurchsichtig

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Im Auftrag des Sozialministeriums hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Klage gegen die Generali Versicherung AG (Generali) eingereicht. Grund dafür waren Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, die es der Generali erlaubten, Deckungen für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 abzulehnen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun festgestellt, dass diese Klauseln gesetzwidrig sind.

Verbandsklage erfolgreich: Generali-Klausel gesetzwidrig

Die Generali Versicherung AG schließt in ihren Rechtsschutzbedingungen den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus, wenn diese im Zusammenhang mit hoheitsrechtlichen Anordnungen stehen, die aufgrund einer Ausnahmesituation an eine größere Gruppe von Personen gerichtet sind. Der Oberste Gerichtshof hat diese Klausel aufgrund des unbestimmten Begriffs „Ausnahmesituation“ als unzulässig erklärt, da sie zu Unsicherheiten bezüglich des Versicherungsschutzes führt und die Rechtsposition der Versicherungsnehmer beeinträchtigt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat festgestellt, dass die Verwendung des Begriffs „Ausnahmesituation“ in den Allgemeinen Bedingungen der Generali Versicherung AG (Generali) zu einer unklaren Klassifizierung von Situationen führt, da keine klaren Kriterien existieren, um sie eindeutig entweder als Regelfall oder als Ausnahme zu identifizieren. Das Berufungsgericht hat darauf hingewiesen, dass dieser Begriff eine Vielzahl von Interpretationen ermöglicht, die von ungewöhnlichen Situationen bis hin zu unkontrollierbaren außergewöhnlichen Ereignissen reichen können.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) ist der Ansicht, dass die Verwendung des unbestimmten Begriffs „Ausnahmesituation“ in den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG dazu führen kann, dass Verbraucher ihre Rechtsposition nicht zuverlässig abschätzen können. Dies birgt das Risiko, dass Verbraucher berechtigte Ansprüche gegen den Versicherer nicht geltend machen, da sie aufgrund der unklaren Formulierung des Risikoausschlusses möglicherweise davon absieht.

Im Rahmen eines Verbandsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals die Ausnahmesituationsklausel einer genauen Prüfung unterzogen und festgestellt, dass diese nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die zuständige Juristin im Verein für Konsumenteninformation (VKI) begrüßt diese richtungsweisende Entscheidung und fordert alle Versicherer auf, sich nicht mehr auf diese Klausel zu berufen. Damit sollen den betroffenen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern nun endlich die ihnen zustehenden Leistungen im Bereich Rechtsschutz gewährt werden.

Der Oberste Gerichtshof hat die Ausnahmesituationsklausel in den Rechtsschutzbedingungen der Generali Versicherung AG als unzulässig erklärt. Diese Klausel ermöglichte es der Versicherung, Deckungen bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit COVID-19 abzulehnen. Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Verbraucher bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Pandemie angemessen versichert sind und ihre Rechtsansprüche geltend machen können.

Das Höchstgericht hat mit seiner richtungsweisenden Entscheidung einen klaren Auftrag an alle Versicherer erteilt: Sie müssen ihre Klauseln überprüfen und Versicherungsnehmern die ihnen zustehende Rechtsschutzdeckung gewähren. Dadurch werden die Rechtsposition der Verbraucher gestärkt und mehr Transparenz und Fairness in der Rechtsschutzversicherung geschaffen.

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