Gefährdung der anwaltlichen Pflichtberatung durch Versicherungsberatungsvorschlag von Kammern diskutiert

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Im Kontext der 96. Justizministerkonferenz formiert sich Widerstand gegen die bayerische Forderung, Rechtsschutzversicherern Beratungsdienste zu ermöglichen. Die Bundesrechtsanwaltskammer und Landeskammern befürchten, dass dadurch das Rechtsdienstleistungsgesetz unterlaufen wird. Versicherer würden trotz organisatorischer Trennung wirtschaftliche Eigeninteressen über die Bedürfnisse von Versicherten stellen. Die BRAK mahnt systemische Interessenkonflikte an und verlangt eine bundesweite Ablehnung, um berufsrechtliche Standards und Verbraucherrechte zu erhalten.

Juristische Unabhängigkeit leidet unter Verknüpfung von Deckungsprüfung und Beratung

Im Vorfeld der 96. JuMiKo in Bayern warnen BRAK und die Landesrechtsanwaltskammern vor dem bayerischen Antrag, Rechtsdienstleistungen an Rechtsschutzversicherer zu übertragen. Sie argumentieren, dass dadurch das Rechtsdienstleistungsgesetz ausgehebelt und die Unabhängigkeit der Beratung gefährdet werde. Ohne klare Trennung zwischen Deckungsprüfung und Rechtsberatung drohten verdeckte Interessenkonflikte, die Verbraucherschutzmechanismen unterminieren. Eine Umsetzung des Vorschlags würde das Vertrauen in die Anwaltschaft und den Rechtsstaat langfristig schwächen und nachhaltig beschädigen.

Deckungsprüfung und Rechtsberatung vereint: Interessenkonflikte systemisch vorprogrammiert – BRAK warnt

Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Organisationen fokussieren auf das Minimieren von Kosten und das Maximieren von Prämienausschüttungen. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt, dass die Zusammenlegung von Deckungsprüfung und Rechtsberatung innerhalb eines Versicherers Interessenkonflikte systematisch garantiert. Wenn der gleiche Rechtsträger über Deckung und juristische Betreuung entscheidet, kann er seine eigenen wirtschaftlichen Interessen priorisieren. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt diese Interessendiverflechtung häufig unsichtbar.

Verbraucher verlieren leider Rechte ohne unabhängige Anwaltberatung zugunsten Versichererinteressen

In einer Vielzahl von Fällen verweigern Rechtsschutzversicherer zunächst die Kostenzusage, obwohl Anwältinnen und Anwälte eine rechtliche Prüfung angeregt haben. Erst die Einleitung gerichtlicher Verfahren führt zu verbindlichen Entscheidungen. Die strikten Berufsregeln der Anwaltschaft bewahren Mandantinnen und Mandanten vor einseitigen Beeinflussungen. Würde man stattdessen die juristische Beratung in die Hände von Versicherungsunternehmen legen, wäre der verlässliche Rahmen für faire Kostenübernahmen aufgehoben und wirtschaftliche Prioritäten könnten dominieren, sodass Verbraucherschutz und Rechtsstaatlichkeit verloren.

Versicherer würden Mandanteninteressen hintanstellen, warnt BRAK-Präsident Wessels nachdrücklich unmissverständlich

Wessels weist darauf hin, dass der Vorstoß, Rechtsberatung auf Rechtsschutzversicherer auszuweiten, einen signifikanten Interessenkonflikt birgt und faktisch ein Geschenk an die Branche sei. Er erklärt, eine formale Trennung der Abteilungen innerhalb eines Versicherers reiche nicht aus, um Unabhängigkeit und Neutralität zu sichern. Versicherungsunternehmen seien gewinngetriebene Akteure, die ihre finanziellen Interessen immer vor die belange ihrer Versicherten setzen würden, was zu nachteiligen Auswirkungen auf die Mandanten führe.

Verbraucherschutz bleibt konsequent strikt sichergestellt durch professionelle anwaltliche Beratungspflichten

Mit energischem Widerstand stellen BRAK und die Landesrechtsanwaltskammern klar, dass unabhängige Rechtsberatung nicht zur Disposition steht. Eine transparente Abwägung gegensätzlicher Interessen und ein verlässlicher Verbraucherschutz schützen Mandanten vor willkürlichen Kostenverweigerungen. Zugleich werden berufsrechtliche Vorgaben streng eingehalten, um die hohe Qualität des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu sichern. Dieser geschlossene Protest stärkt das Ansehen der Anwaltschaft und wahrt das Vertrauen in einen fairen und neutralen Rechtsbeistand.

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